Mittwoch, 30. April 2008

Grundprinzipien des Sozialismus

„Stellen wir uns endlich, zur Abwechslung, einen Verein freier Menschen vor,...“ (Karl Marx; Das Kapital, MEW 23, S. 92) Bei Karl Marx und Friedrich Engels finden sich solche Sätze selten. Aussagen über die zukünftige sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft waren schon eher die Sache der utopischen Sozialisten, wie Fourier, Morus oder St. Simon, die in ihren Arbeiten der phantasievollen Ausgestaltung der Zukunftsgesellschaft breiten Raum widmeten.

Genau dagegen wandten sich Karl Marx und Friedrich Engels. Sie wollten in einer umfassenden Art und Weise die Gesellschaft analysieren und gleichzeitig eine Handlungsanleitung für die Arbeiterklasse liefern. Sie erkannten, dass in einer kapitalistischen Gesellschaft, die durch den Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital charakterisiert ist, sich der Mensch als „Gattungswesen“ nicht „jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“ entwickeln könne. Erst durch den revolutionären Akt der Vergesellschaftung der Produktionsmittel tritt die Menschheit „vom Reich der Notwendigkeit ins Reich der Freiheit“ (Engels), und „an Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.“ (Manifest der Kommunistischen Partei) Das bedeutet, daß die Vergesellschaftung der Produktionsmittel zwar ein notwendiger Akt zur Befreiung des „Gattungswesens“ Mensch ist, keineswegs jedoch ein hinreichender. Marx und Engels konnten und wollten kein Szenario des Kommunismus entwerfen, da eine Gesellschaft, die nicht mehr auf der unabdingbaren Basis eines Klassenwiderspruchs aufgebaut ist, qualitativ unterschiedliche Widersprüchlichkeiten und Mechanismen aufweisen wird. Und die wiederum können durch unsere „Eingebundenheit“ in eine Klassengesellschaft höchstens vermutet, nicht aber wissenschaftlich erkannt werden.

Die Diktatur des Proletariats

Karl Marx und Friedrich Engels sprachen von der „Diktatur des Proletariats“ als erstem Schritt zur Befreiung des Menschen von der Unterdrückung durch den Menschen. Seit der Oktoberrevolution hat dieser Begriff einen negativen, von der Bourgeoisie gefärbten Beigeschmack bekommen. Dazu kommt noch, Karl Marx und Friedrich Engels verstanden den Staat als Instrument der Unterdrückung einer Klasse durch eine andere - als Klassenstaat. Der kapitalistische Staat ist somit unabhängig von seiner konkreten Form - egal ob Demokratie, Monarchie, Diktatur, Faschismus usw. - eine Diktatur einer Minderheit (der Bourgeoisie) über die Mehrheit (das Proletariat).

Die Formel von der „Diktatur des Proletariats“ besagt in diesem Sinn nichts anderes, als die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit, und das stellt auch das qualitativ Neue an einer solchen Gesellschaft dar. Die „Diktatur des Proletariats“ ist also jene Gesellschaftsform, mittels welcher das Proletariat seine Herrschaft nach einer siegreichen Revolution gegenüber der unterlegenen Bourgeoisie absichert. Es wäre ja auch naiv, zu glauben, dass sich die Bourgeoisie mehr oder weniger kampflos geschlagen gäbe. Somit beschwört jede Revolution mehr oder weniger auch die Konterrevolutionäre - also den „Überlebenskampf“ der Bourgeoisie, herauf. Gegen diese Konterrevolution muss sich das siegreiche Proletariat verteidigen und das gelingt eben mit dem Aufbau einer Gesellschafts- und Staatsstruktur, die diesen Zwecken entspricht.

Der Staat stirbt ab

Ist der Ausgangspunkt der „Sozialistischen Demokratie“ noch die Sicherung der Revolution vor der Konterrevolution, beginnt sie als Staat mit ihrem Erscheinen auch abzusterben. In dem Maße, wie sich die neuen Verhältnisse durchsetzen, verschwinden auch die Klassen der alten Gesellschaft. Eine Bourgeoisie, die nichts mehr besitzt und somit auch ihre alte Macht verliert, wird nur mehr physisch in den Menschen, die ihr einmal angehörten, weiter existieren. Diese Menschen sind es auch, die die alten Verhältnisse wiederherstellen wollen. Je besser und je länger sich die neue Gesellschaft entwickelt, umso seltener werden diese Anstrengungen werden, weil sie keine reale Basis in der Gesellschaft mehr vorfinden. In dem Maße, wie die Bourgeoisie verschwindet, hört auch das Proletariat als ihr historischer Konterpart auf, eine Klasse zu sein. Die Klassen verschwinden also, übrig bleibt letztlich der freie Mensch. Der Staat ist aber immer Mittel der Klassenherrschaft. Der proletarische Staat ist also Mittel der Herrschaft des Proletariats. Wenn also das Proletariat und mit ihm alle Klassen verschwinden, verschwindet auch der Staat und damit jede Herrschaft des Menschen über den Menschen. Es bleiben nur Aufgaben der Verwaltung und Administration. Wie dieser Weg genau vor sich gehen wird, läßt sich nicht vorhersagen, seinen Ausgangspunkt kann man dafür um so genauer definieren. Grundbedingung für den Weg zur klassenlosen Gesellschaft, der freien Assoziation freier Menschen, ist die Eroberung der Macht durch die Arbeiterklasse - das Proletariat eben. Diese Machteroberung manifestiert sich in der Vergesellschaftung der Produktionsmittel - das heißt, daß der Gesellschaft alles gehört. Dieser Punkt ist schließlich die Grundlage dafür, daß alle alles mitbestimmen können. Aber das ist noch nicht die Lösung aller Probleme, es ist erst die Grundlage zu einer Lösung. Das Primat der Politik über die Ökonomie wäre erstmals verwirklicht.

Demokratisch aufgebaute Strukturen und moderne Kommunikationstechnologien ermöglichen es allen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe am Mitbestimmungsprozeß teilzunehmen. Sowohl in der Ökonomie, als auch in allen anderen politischen Feldern gilt: Demokratisches Mitarbeiten statt Repräsentationsdemokratie. Staatswesen und Militär werden ersetzt durch freie Zusammenschlüsse freier Menschen, Nationen und Staaten verschwinden, die Regierung über Menschen verschwindet, was bleibt ist - um es mit Karl Marx zu sagen - die „Administration von Dingen“.

Sozialismus fällt nicht vom Himmel

Natürlich ist nicht sicher vorhersehbar, wohin und wie sich eine klassenlose Gesellschaft entwickelt. Gesellschaftliche Veränderungen sind komplexe Prozesse, und auch mit Beseitigung der kapitalistischen (Un-)Ordnung sind natürlich längst nicht alle Probleme gelöst. Die Perspektive einer klassenlosen Gesellschaft, die nicht den einheitlichen Menschen schafft, sondern lediglich einheitliche Ausgangsbedingungen zur vielfältigen Entwicklung aller Menschen, erfordert gerade jetzt, in Zeiten einer ideologischen Offensive des Kapitals, organisierten Widerstand. Wir müssen schon jetzt die Widersprüchlichkeiten des kapitalistischen Systems aufzeigen und angreifen. Die Vertröstung auf später bringt sie einer sozialistischen Gesellschaft keinen Schritt näher. Schon jetzt müssen sie Probleme, wie die Arbeitslosigkeit, Diskriminierung der Frau, Rassismus, Umweltverschmutzung, soziales Elend, Hunger, um nur einige wenige zu nennen, aufgreifen und versuchen, zu lösen. Dass diese Lösungen im Kapitalismus selbst keine dauerhaften sind, darf uns nicht vom Kämpfen abhalten.

Die Geschichte ist nicht zu Ende!

Der Kampf um den Sozialismus ist ein integraler Kampf, ein Kampf um Gleichberechtigung der Frau, um saubere Umwelt, ein Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, gegen den Hunger und gegen den Krieg. Letztlich aber ein Kampf um die Macht - Macht für die Mehrheit, ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen zu können. Wann muss der Kampf geführt werden, wenn nicht jetzt? Die Geschichte ist nicht zu Ende, wie uns das bürgerliche wie auch sozialdemokratische und sozialistische Philosophen weismachen wollen. Im Gegenteil: Die Geschichte hat noch gar nicht begonnen. Denn, frei nach Friedrich Engels, erst in einer klassenlosen Gesellschaft beginnt die Geschichte der Menschheit und ist ihre Vorgeschichte zu Ende!

Wir müssen jetzt alle Energien darauf verwenden, eine Welt vorzubereiten, die eine Welt der freien Menschen sein wird. Viele Schritte sind noch zu tun. Es gilt von neuem, eine einheitliche revolutionäre Bewegung zur Überwindung des kapitalistischen Systems aufzubauen.


Nico

Quelle: Trotz Alledem

Samstag, 26. April 2008

Schaltet den Fernseher ab!

I'm as mad as hell, and I'm not going to take this anymore!


Ein beeindruckendes Beispiel aus dem Tierreich, das zeigt, dass Wenige nicht über die Masse bestimmen können, selbst wenn sie die vermeintlich Stärkeren sind.

Freitag, 25. April 2008

Dossier: Der EU-Reformvertrag von Lissabon - Teil 3

Gibt es nach der Ratifizierung noch Hoffnung?
Um den Charakter der jeweiligen nationalen Zustimmung zum EU-Vertragswerk zu verstehen, müssen die Begrifflichkeiten hierzu verstanden werden.

Unterzeichnung
Die Unterzeichnung des EU-Reformvertrages, der Menschenrechtskonvention oder eines Zusatzprotokolls ist im Grunde lediglich eine reine Willensbekundung bzw. eine Absichtserklärung. Mit der Unterzeichnung bekundet ein Staat die Absicht, die in einem Vertragswerk genannten Ziele anzustreben. Der betreffende Staat bekundet damit seinen Willen, die im Vertragswerk festgeschriebenen Ziele ebenfalls umsetzen zu wollen, unter Einhaltung der im Vertragswerk festgelegten Richtlinien und Bestimmungen. Die Unterzeichnung eines Vertrags ist vollkommen unverbindlich für den unterzeichnenden Staat. Ein unterzeichnender Staat kann rechtlich in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden, wenn er den Vertrag nicht einhält.

Ratifizierung
Mit der Ratifizierung eines Vertrages erklärt sich ein Staat dazu bereit, die im Vertragswerk festgelegten Richtlinien und Bestimmungen anzunehmen und diese auch juristisch für Verbindlich zu erklären. Der unterzeichnende Staat erkennt den
Vertragswortlaut erst durch die Ratifizierung an, jedoch erst zum Tage der Einführung.

Einführung
Erst am Tage der offziellen Einführung eines Vertrages, einer Konvention oder auch eines Zusatzprotokolls treten die im Vertragswerk vereinbarten Regelungen und Bestimmungen in Kraft. Zwischen der Ratifizierung und der Einführung liegen oftmals mehrere Monate. Dies lässt den Ratifizierungsstaaten einen Spielraum für eine eventuelle vorzeitige Rücknahme.

Rücknahme
Natürlich gibt es für jeden Staat auch ein offizielles „Hintertürchen“, welches ihm immer offen steht. Die Rücknahme. Jeder Staat ist berechtigt sowohl den EU-Reformvertrag, als auch einzelne Zusatzprotokolle zurückzunehmen. Hierbei ist das leitende Gremium, im Falle des EU-Reformvertrages wäre dies der Vorsitzende des Europäischen Rates, davon in Kenntnis zu setzen. Drei Monate nach der Kenntnisnahme des leitenden Gremiums oder seines beauftragten Vertreters tritt die Rücknahme dann offiziell in Kraft und der betreffende Staat ist fortan nicht mehr an die Vertragsinhalte gebunden.

Fazit
Es ist noch nicht vorbei! Selbst Staaten, die den Vertrag schon ratifiziert haben, können diesen noch zurücknehmen!
JETZT LIEGT ES AN UNS!

Quelle: Opost
Don

Dossier: Der EU-Reformvertrag von Lissabon - Teil 2


Entstehungsgeschichte
In den letzten Monaten versuchen die Staats- und Regierungschefs den so genannten Reformvertrag von Lissabon als rechtsgültige Grundlage für die wirtschaftliche und politische Kooperation aller EU-Staateneinzuführen. Zwar ist es aufgrund der Anordnung der Staats- und Regierungschefs nicht möglich, die Inhalte des Vertragswerkes in einer verständlichen Form nachzulesen, geschweige denn zu verstehen, jedoch möchte ich zunächst auf die Vorgeschichte dieses Reformvertrages eingehen.
Nach dem 2. Weltkrieg gab es innerhalb der in Europa vorhandenen Staaten den Wunsch, die gegenseitige Kontrolle durch Vertragswerke zu ermöglichen. Dabei spielten auch besonders die wirtschaftlichen
Interessen eine große Rolle. Der erste Grundstein hierzu wurde am 01. Januar 1958 mit den Verträgen von Rom gelegt. Durch die Ratifizierung dieser Verträge entstand die EWG (Europäische Wirtschafts Gemeinschaft). Inhalt dieser Verträge
waren die Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Kooperation der Unterzeichnerstaaten. Ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarungen war die Montan-Union, bei der es um eine wirtschaftlich-strategische Zusammenarbeit in Bezug auf die Rohstoff-, Erz- und Kohlevorkommen ging, sowie EURATOM.
Am 07. Februar 1992 wurde dann der Vertrag von Maastricht geschlossen. Er gilt als Vorläufer der uns bekannten EU (Europäische Union). Im Vertrag von Maastricht wurden die Kompetenzen und die wirtschaftlichen Kooperationen der einzelnen Mitgliedsstaaten erweitert. Parallel hierzu wollten die Staats- und Regierungschefs die Kontrollen der Binnengrenzen reduzieren, um dem Warenhandel und somit den Unternehmen bessere Voraussetzungen zu schaffen. Daher wurde das „Schengener Abkommen“ unterzeichnet, in dem sich verschiedene Staaten zur Vereinfachung des Grenzverkehrs erklärten.
Am 17. Juni 1997 wurde dann der Vertrag von Amsterdam ratifiziert, er unter anderem das Abkommen von Schengen in das gültige EU-Recht überführte. Im Jahre 2000 wurden die Verhandlungen über die Gründung der Europäischen Union
aufgenommen, die ihren Abschluss mit der Ratifizierung des Vertrages von Nizza am 01. Februar 2003 fanden.

EU-Verfassung und EU-Reformvertrag
Eigentlich hatten die Staats- und Regierungschefs geplant, die Mitgliedsstaaten
der EU auf eine gemeinsame Verfassung zu verpflichten. Dieser Versuch scheiterte jedoch an mehreren Urteilen nationaler Gerichte und nicht zuletzt auch am Referendum in Frankreich und in den Niederlanden. Am 29. Mai 2005 fand das Referendum in Frankreich statt. Die Bürger haben diese Verfassung mit
folgendem Ergebnis abgelehnt:

Ja: 12.806.394 (45,32 %)
Nein: 15.450.279 (54,68 %)

Noch deutlicher fiel das in den Niederlanden durchgeführte Referendum aus, dass am 01. Juni 2005 stattfand:

Ja: 2.940.730 (38,5 %)
Nein: 4.705.685 (61,5 %)

Durch die Ablehnung der Referenden wurde es nun unmöglich, die Verfassung einer Europäischen Union zu verwirklichen. Außerdem wurde festgestellt, dass es sich bei der Europäischen Union um einen Staatenbund handelt und nicht um
einen Staat. Verfassungen sind nämlich nur im Falle eines Gesamtstaates
möglich. Die Antwort der Staats- und Regierungschefs ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Das Problem mit der „Verfassung“ wurde nun dadurch gelöst, dass man dem Kind einfach einen anderen Namen gab – nämlich „EU-Reformvertrag“. Natürlich war den Politikern klar, dass die Inhalte dieses
Reformvertrages genauso bindend für die Mitgliedstaaten sein werden, wie bei der EU-Verfassung. Gleichzeitig verabredeten die Staatschefs aufgrund der peinlichen Ablehnung der Referenden in Frankreich und den Niederlanden, dass es über die Legalisierung des EU-Reformvertrages von Lissabon keine weiteren Referenden geben sollte – nirgendwo ! Diese Vereinbarung hätte auch fast funktioniert, wenn da nicht das EU-Mitglied Irland gewesen wäre. Irland ist innerhalb der Europäischen Union das einzige Land, was im Falle einer Änderung der Verfassung einen Volksentscheid zwingend vorschreibt.
So wird es im Juni/Juli 2008 in Irland das einzige Referendum geben, was für die Einführung des EUReformvertrags von entscheidender Bedeutung ist. Sollte das Irische Volk den EU-Reformvertrag ablehnen, so ist dieser vorerst vom Tisch.

Inhalte und Ziele
Jedoch dürfte auch hier klar sein, dass die Staats- und Regierungschefs dann wiederum nach einer neuen Lösung suchen werden, um ihr Projekt einer neuen Weltordnung zu realisieren. Es geht nämlich de facto nur darum, eine neue Weltordnung zu schaffen, die es erlaubt, jede BürgerIn in Europa zu kontrollieren und gleichzeitig dem Kapital und den Unternehmen den größtmöglichen Handlungsspielraum zu eröffnen. Der geplante EU-Reformvertrag ist geprägt von Überschriften wie „Kapitalverkehrsfreiheit“, „Niederlassungsfreiheit“ und an fast jeder Stelle wird dies mit der Kooperationsnotwendigkeit begründet, die aufgrund der fortschreitenden Globalisierung der Weltwirtschaft unumgänglich sei. Begriffe wie „militärische Friedenseinsätze“, „Friedenssicherungsmissionen“ oder auch „Kriseninterventionen“ sind vorgeschobene Worte, die sinngemäß nichts anderes bedeuten als vorsätzlich geführte Angriffskriege – unter dem Deckmantel einer ständigen und wachsenden Bedrohung durch den Terrorismus. Wie wir aus den kommerziellen Medien in den letzten Monaten erfahren konnten, werden selbst Raubüberfälle auf Bürger (wie z.B. der Überfall auf einen Rentner in der Münchener U-Bahn am 20.12.2007) dazu benutzt, der Bevölkerung einzureden, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland unzureichend seien und daher zukünftig verstärkt ausgebaut und vernetzt werden müssten.
Auch in juristischer Hinsicht enthält der EU-Reformvertrag Regelungen wie beispielsweise den „Europäischen Haftbefehl“, der den Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes aushebelt, der bisher eine Auslieferung deutscher Straftäter an ausländische Behörden strikt untersagt. Nach der Einführung des EU-Reformvertrages werden die in den nationalen Verfassungen festgelegten Bestimmungen weitgehend außer Kraft gesetzt.
Besonders pervers sind sämtliche Formulierungen innerhalb des EU-Reformvertrages die den Wortteil „Freiheit“ enthalten. Durch diese ermöglichte Freiheit von Wenigen wird die Freiheit von Vielen derart eingeschränkt, dass kein logisch denkender Mensch hierfür freiwillig seine Zustimmung geben würde.
Deshalb findet auch nirgendwo in Europa ein weiteres Referendum zum EU-Reformvertrag statt – außer in Irland.

Letzte Festung Irland
Die kommerziellen Medien in Irland versuchen seit Monaten das irische Volk davon zu überzeugen, dass die Einführung des EU-Reformvertrages das Beste sei, was der irischen Bevölkerung passieren könne. Diese Kampagne verläuft momentan leider recht erfolgreich. Unbestätigten Meinungsumfragen zufolge liegt der Anteil der Vertragsbefürworter derzeit bei 60% gegenüber 40% der Iren, die den EU-Reformvertrag ablehnen. Bezeichnend ist ebenfalls, dass bei dem Referendum in Irland keine unabhängigen Wahlbeobachter vorgesehen sind. Daher ist davon auszugehen, dass durch diese nicht vorhandene Kontrollmöglichkeit der Ausgang des Referendums so geschehen wird, wie die Diktatur in Brüssel es wünscht.

Genaue Inhalte
Wer nun glaubt, dass die Installation einer diktatorischen Verfassung innerhalb des ach so demokratischen Europas unmöglich sei, den werden die Inhalte des EU-Reformvertrages sprichwörtlich „vom Hocker reissen“. Im vierten Teil dieser Artikelserie werde ich dazu detailliert Stellung nehmen (im ersten Teil sind sie bereits grob Umrissen).

Quelle: OPost


Don

Dossier: Der EU-Reformvertrag von Lissabon - Teil 1


Was Brüssel sagt, das müssen wir machen
So steht es im Text: „Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“
Bis 2004 kamen ca. 2/3 aller Gesetze aus Brüssel, mit Strafen versehen, wenn sich ein Land nicht daran hält. Die Vorgaben der EU sollen nach dieser Verfassung sogar noch über den Verfassungen und Grundgesetzen der Mitgliedsländer stehen. Dieser Artikel stand im Entwurf der Verfassung weit hinten. Um zu zeigen, wie ernst er gemeintist, steht er jetzt weiter vorne – noch vor den Grundrechten (Art. I–6, S.18).

Brüssel kann Teile dieser Verfassung nach eigenem Gutdünken abändern
Von 321 Bestimmungen des Teils 3 dürfen 154 geändert werden – ohne eine Regierungskonferenz, und ohne dass das EU-Parlament zustimmen muss. Darunter sind sehr wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie. Es reicht schon, wenn das EU – Parlament nur „angehört wird; nur der Europäische Rat muss sich einig sein (Art. IV–445, S. 197)

Darf sich Brüssel mit einer Selbstbedienungsklausel alles erlauben?
Mit der „Flexibilitätsklausel“ hat sich die EU eine Hintertür eingebaut. Eigentlich war beschlossen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – die sog. „begrenzte Einzelermächtigung“.
Aber das wird durch eine unverfänglich klingende „Flexibilitätsklausel“ unterlaufen: Fehlt Brüssel die eigentlich erforderliche Ermächtigung, darf man dennoch „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, so man das für richtig hält. Brüssel muss sich nur eine einstimmige Zustimmung eines Ministerrates und die der Mehrheit des Parlaments verschaffen (Art. I-18).

Der Gleichheitsgrundsatz im Europäischen Parlament wird grob missachtet
Die Deutschen haben ein Viertel zu wenig Abgeordnete im EU-Parlament
Entsprechend der Bevölkerungszahl müssten die deutschen Interessen von 124 Abgeordneten wahrgenommen werden. Aber die Verfassung gesteht Deutschland viel weniger Vertreter zu: nur 96 gegenüber 654 anderen – es fehlt also rund ein Viertel der politischen Kraft. Und bei künftigen Erweiterungen wird es noch viel schlimmer. Dabei schreibt das deutsche Grundgesetz vor, dass alle Wahlen „allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich“ stattzufinden haben. In der EU – Verfassung steht fast das Selbe – nur das Wort „gleich“ hat man klammheimlich weggestrichen.(Art. I–20, S. 25 und Schlussakte, 34. Protokoll, Art. 1, S. 389)

Die Bürde des Steuerzahlers
Wissen Sie, wie viel (Steuerzahler-) Geld es kostet, dass die EU beschlossen hat, dass ihr Parlament abwechselnd in Strassburg und in Brüssel tagt? Und wie viel höchstbezahlte Zeit für das Hin und Her der Abgeordneten verschwendet wird? Man schätzt: Das dauernde Umziehen der europäischen Abgeordneten belastet die Steuerzahler im Jahr mit etwa 200 Millionen Euro. In der EU – Verfassung wird das so ausdrücklich so festgeschrieben.
(Schlussakte, 6. Protokoll, S. 267)
Hinzu kommt, dass die EU – Bürger mit dieser Verfassung verpflichtet sind, mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben. Die Verfasser haben das sehr verschämt ausgedrückt: Sie verpflichteten die Mitgliedsstaaten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ – und das heißt im Klartext: mehr Geld für Rüstung. (Art. I– 41 Abs. 3. S.37)

Krieg im Namen der EU
Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen
Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Das Parlament hat weder eine Entscheidungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat. (Art. I–41, S. 37 und Art. III–376. S. 169)

Todesstrafe erlaubt
In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt!
In der Schlussakte der geplanten EU–Verfassung heißt es wörtlich: „3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden..." (Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 )
Finden Sie eine Verfassung gut, in der erlaubt wird: Man darf in eine revoltierende Menge schießen ?
Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“. (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)

Nationale Souveränität adé!
Möchten Sie eine Verfassung in Deutschland haben, vor welcher der Verfassungsexperte Prof. Schachtschneider warnt:
Die EU – Verfassung versetzt der deutschen Mitbestimmung den Todesstoß.
Der Europäische Gerichtshof hat bestimmt, dass ausländische Unternehmen sich auch in Deutschland nach der Rechtsreform ihres Heimatlandes richten dürfen: Dann aber sind sie nicht mehr mitbestimmungspflichtig.
Die EU – Verfassung würde diese Entscheidung festschreiben.
(EuGH v. 30.9.2003 – RS. 167/01, Art. IV-438 Abs. 4, S.194)

Immerwährende Immunität
Wollen Sie, dass den EU – Beamten ein Freibrief ausgestellt wird?
40.000 EU – Leute wollen immer währende Immunität. Erinnern Sie sich: 1999 musste die EU – Kommission, also die ganze Spitze, wegen eines Korruptionsfalles zurücktreten. Dennoch räumt man den EU – Beamten Immunität für ihre gesamte Arbeit ein, selbst für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. In keinem der einzelnen Mitgliedsländer käme man auf die Idee, seinen Beamten Immunität zu verleihen – aber in Brüssel will man nicht zur Verantwortung gezogen werden können; dabei wird dort viel einschneidender in das Leben von 500 Millionen Menschen eingegriffen. Diese Verantwortungslosigkeit wird in der geplanten Verfassung nicht nur für Beamte, sondern auch noch für „sonstige Bedienstete der Union“ für alle Zeiten fortgeschrieben. (Schlussakte, 7. Protokoll, Art. 11, S.270)

Privatleben adé!
Wussten Sie, dass unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt: Die „Achtung des Privat – und Familienlebens“ darf eingeschränkt werden, jedenfalls die der Wohnung oder von Telefon und Briefen – „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum^Schutz der Moral“
Wer definiert dieses „wirtschaftliche Wohl“? Die EU, deren Wirtschaftspolitik vielleicht angegriffen wird? Oder bei einem Streik, der Arbeitgeber – Verband? Bei Demonstrationen gegen Arbeitsplatz – Vernichtung: die Vereinigung der Hedge – Fonds? Und der Schutz welcher „Moral“? Oben ohne am Freibad? Abonnement eines Erotik – Senders? 3mal geschieden? Verheiratet, aber Kind mit einer Geliebten? (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 7, S.438)

Die Quellen – Angaben und die Seitenzahlen beziehen sich auf die offiziell von der EU herausgegebene „Vertrag über eine Verfassung von Europa“
(ISBN 92 – 824 – 3098 – 7)

Quelle: Mehr Demokratie e.V.

Don

Kriegsverbrecher Bush




Die Lügen des G.W.Bush:
Ein heuchlerischer Zweck
heiligt verbrecherische Mittel

„Wir werden eine freiere, sicherere und friedlichere Welt für die hinter­lassen, die uns folgen.“
Das hier präsentierte Selbstver­ständnis George Bushs und seiner Administration steht, wie wir mittler­weile wissen, in krassem Gegensatz zur Realität. Gibt sich George Bush doch in der Tradition friedliebender Politiker und werden die Anschuldi­gungen gegen ihn und seine Admi­nistration als Kriegsverbrecher immer konkreter.
Kriegsverbrechen werden seit dem Zweiten Weltkrieg als Verstoß gegen die Genfer Konventionen bzw. die Haager Landkriegsordnung definiert. Als Verstöße werden hierbei unter anderem die gezielte Tötung und Folter von Zivilisten und Gefange­nen gewertet. Nun befinden sich die USA seit dem 11. September 2001 im selbst erklärten „War on Terror“, was zu den Invasionen in Irak und Afgha­nistan geführt hat.
Doch gerade der mit inszenierten Beweisen gerechtfertigte Angriff auf den Irak hatte seitdem zahlreiche Kriegsverbrechen zur Folge, wie die Misshandlung der Gefangenen im irakischen Gefängnis Abu Ghuraib unter anderem zeigt. Zahlreiche Be­richte aus dem Irak zeigen, dass sich die US-Armee mit Verstößen gegen die Genfer Konventionen strafbar ge­macht hat. Doch untersteht das Mili­tär nicht dem Präsidenten? Sind die verurteilten Soldaten nicht lediglich Bauernopfer, um die Verantwortung von den Schultern der Bush-Adminis­tration zu nehmen, indem diese Taten zu Einzelfällen erklärt werden?
Sieht man sich darüber hinaus die Situation in Guantanamo an, so muss man erkennen, dass George Bush als oberster Befehlshaber für die dort begangenen Kriegsverbrechen durchaus die Verantwortung trägt. Schließlich agiert das Militär im Na­men des Präsidenten und mit dessen Schutz. Schließlich sind die Infor­mationen, die von den Gefangenen durch Folter erzwungen wurden, ein zentrales Moment in der Bush‘schen Propaganda, die lediglich dazu dient, die menschrechtsverachtende und kriminelle Politik zu rechtfertigen. Außerdem rühmt sich die Regierung mit dem erfolgreichen Vorgehen der CIA in Guantanamo. Nun gibt es zahl­reiche Hinweise, die Bush als Kriegs­verbrecher entlarven, doch hat die Administration dafür gesorgt, dass in diesem Fall Immunität für die poten­tiell Verantwortlichen gilt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Zieht man zu den bekannten Tatsachen (z.B. Guantanamo) noch das Verbot des Angriffkrieges hinzu, muss man zu dem Schluss kommen, dass sich der US-Präsident vermutlich zahlreicher Verstöße gegen die Genfer Konventi­onen strafbar gemacht hat und somit den Tatbestand eines Kriegsverbre­chers möglicherweise erfüllt. So ist der Irakkrieg auch weiterhin völker­rechtlich sehr bedenklich, ebenso wie die Doktrin des Präventivschlages, die Angriffskriege als reine Selbst­verteidigung proklamiert und somit pervertiert. Wie man im Umgang mit dem Iran sehen kann, hat sich im Zuge dieser Doktrin eine regelrechte Ritua­lisierung des Angriffskrieges zum Heil der Menschheit herausgebildet.
So wurde der ehemalige US-Vertei­digungsminister Donald Rumsfeld sogar als Kriegsverbrecher angezeigt, leider waren diese Anzeigen jedoch nur symbolischer Natur. Doch ist die Bush-Administration überhaupt straf­rechtlich verfolgbar?
Dass Anklagen vor ausländischen Gerichten nicht relevant für die ver­brecherische US-Regierung sind, ist nachvollziehbar, unterstehen sie doch lediglich dem US-amerikanischen Recht und scheren sich zusätzlich sel­ten um das Völkerrecht. Jedoch sieht das US-amerikanische Recht eben vor, dass Kriegsverbrechen in strafrechtli­chen Verfahren geahndet werden. So können nämlich neben den militärge­richtlichen Verfahren auch strafrecht­liche angesetzt werden. Dies wurde 1996 im War Crimes Act (dt.: Kriegs­verbrechergesetz), der eine breite Mehrheit im Repräsentantenhaus und Senat fand, kodifiziert. Zu die­sem Zeitpunkt ahnte allerdings weder die republikanische Mehrheit, noch irgendwer sonst, dass knapp zehn Jahre später dieser Act auf die Taten der Regierung anzuwenden sei. Na­türlich befand sich dieser Act auch im Bewusstsein der Bush-Administration, so dass diese einen Weg finden muss­te sich der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. Bereits im Januar 2002 war der damalige US-Justizminister Alberto Gonzales besorgt bzw. wurde dafür bezahlt sich Sorgen darum zu machen, dass der Präsident dank die­ses Acts rechtskräftig verurteilt wer­den könnte:
„Es ist schwierig die Beweggründe von Staatsanwälten und unabhän­gigen, juristischen Beratern einzu­schätzen, die sich in der Zukunft dazu entscheiden könnten ungerecht­fertigte Anklagepunkte vor Gericht anzuführen.“

Beschneidung der Bürgerrechte
Zusammenfassend kann man sagen, dass der War Crimes Act den potenziellen und schon begangenen Verbrechen seit 9/11 der Regierung um George Bush im Weg stand und deswegen umgangen werden musste. Bereits 2005 wurde im Zuge des Detainee Treatment Act (dt.: Strafgefangenen Behandlungsverordnung) denen, die im Namen der USA Folter betrieben haben, Amnestie bewilligt. Eigentlich war der Act (Gesetz) verabschiedet worden um die Haftbedingungen in Guantanamo zu verbessern:„Im Allgemeinen – Niemand darf Opfer irgendeiner Form von Behandlung oder Verhörmethode werden, die nicht durch das United States Field Manual on Intelligence Interrogation (dt.: Feldhandbuch für Verhörmethode) autorisiert und aufgeführt ist.“ (Sec. 1002 DTA) Doch kritisieren Menschrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International, dass das Feldhandbuch für Verhörmethoden unzureichend sei und somit die Tür für institutionalisierte Folter öffne. Doch um sich vor einer möglichen Anklage im Sinne des War Crimes Act zu schützen, musste die Bush-Administration Menschrechtsverachtende Taten im Krieg gegen den Terror legalisieren. Dieser Schritt wurde dann kurz vor den letzten Kongresswahlen im November 2006 feierlich getan, als der Military Commission Act verabschiedet wurde. Dieser kodiert, dass die Gefangenen des War on Terror keine Gefangenen im Sinne des internationalen Verständnis sind, sondern so genannte unlawful enemy combatants (dt.: ungesetzliche feindliche Kombattanten). Definiert sind diese unter anderem wie folgt: Eine Person, die sich an feindlichen Aktivitäten gegen die USA oder ihre Verbündeten beteiligt hat oder diese absichtlich und materiell unterstützt hat. Diese Definition führt dazu, dass der Präsident selbst entscheidet, wer ein ungesetzlicher, feindlicher Kombattant ist, was eine klare Willkürherrschaft auszeichnet. So wird z.B. auch die Entscheidung des Supreme Courts Hamdan vs. Rumsfeld umgangen, an deren Ende eine klare Absage für die Militärgerichte stand. Diesem Urteil liegt ein Haftprüfungsantrag Salim Ahmed Hamdans zu Grunde, der in Guantanamo inhaftiert war. Das Gericht gab dem Antrag statt und stellte fest, dass die Bush-Administration sich im Wesentlichen über die bestehenden Abkommen bezüglich Kriegsgefangenen hinweggesetzt hat. Ein interessantes Beispiel für die Anwendung dieses Acts ist die Entscheidung der US-Regierung die iranische Revolutionsgarde (also die iranische Armee) als Terroristen zu erklären. Somit sind die iranischen Soldaten ungesetzliche feindliche Kombattanten und können von US-Truppen jederzeit festgenommen und gemäß des Military Commission Act auch misshandelt werden. Hinzu kommt, dass auch US-Bürger jederzeit als ungesetzliche feindliche Kombattanten erklärt und verhaftet werden können. Dafür sorgt die Abschaffung des Prinzips von Habeas Corpus. Wie auch in der deutschen Verfassung verankert, garantiert dieses Prinzip das Recht auf Unschuldsvermutung insofern, als dass ein Verhafteter am nächsten Tag wieder freigelassen werden muss, wenn kein richterlicher Bescheid vorliegt. Mit dem einher geht natürlich das Recht einem Richter vorgeführt zu werden. Dieses Recht ist in den USA Vergangenheit und somit nur die Spitze der Bürgerrechtsbeschneidungen seit 9/11.

Quelle: Ostate


Don

Tibet anders betrachtet

Man mache sich frei von heuchlerischer bürgerlicher Empörung über das angebliche Verhalten des chinesischen Militärs gegen angeblich friedliche Tibetaner, und schon weiß man nicht mehr so recht, was dort eigentlich vorgehen soll. Dies ist schnell erklärt: Eine einseitige Berichterstattung lässt keinen Platz für die Fragestellung: „Was ist, wenn es dort drüben ganz anders aussieht?“. Dies hat auch einen guten Grund: Ein einseitiges „Hetzen“ gegen China macht den „Wirtschaftskrieg“ zwischen dem Westen und China so richtig schön erfolgreich für die Interessen des Kapitals gegen einen aufkommenden Konkurrenten China. Aber das ist noch lange nicht alles: Aufgrund der derzeitigen Hungerprotesten in der Welt bietet Tibet eine hervorragende Gelegenheit, von diesen Verbrechen des Kapitals abzulenken. Nun müssen wir fragen: „Wem nützt es?“ Die Antwort: Denen, die aufgrund ihrer Maximalprofite diese Verbrechen verursachen. Denn die Klassenauseinandersetzung trägt diese Art von Charakter, auch wenn sie gar erstmal unbescheiden und unschuldig daher kommt.

Falsche Uniformen - falsche Bilder

Was auch sehr interessant zu hören war ist, dass die offiziellen Bilder die zu uns „schwappten“ einige Fehler enthielt: Die Ordnungshüter trugen nämlich gar keine chinesischen Uniformen - wie sich herausstellte, waren es Bilder aus Nepal und den dortigen Ausschreitungen. Diese Information sollte dem Leser erstmal genügen, denn unterm Strich können wir alle behaupten: Wir wissen nicht was dort unten vor sich geht! Und somit können wir auch über diesen Sachverhalt so viel sagen, dass er aus der Quelle kommt, die sich herrschende Struktur und somit herrschende Interessen nennt. Was uns dann sagt: Die Herrschende Klasse macht nicht umsonst eine derzeitige Hetzkampagne gegen China.


Gleiches Recht für alle

Nur so nebenbei: Wie sah Tibet denn vor Chinesischen Besatzung aus? Das spricht für sich: Ein monarchistische Diktatur aufgebaut auf die Losung: „Alles Eigentum den Mönchen“. So kamen dann auch dort 95% Analphabetentum zustande. Bei diesen Informationen sollte man sich überlegen, ob man einen Dalai Lama so hoch hält. Zumindest macht es die herrschende Klasse über ihre Massenmanipulation über Medien und Presse. Nach all den Forderungen der „Menschenrechte“ müssen wir doch mal die Frage stellen: Halten denn die, die sie aufgestellt haben, selber daran? Dann müssen wir nüchtern feststellen: Nein! Irak und Afghanistan sind die besten Beispiele dafür. Auf die historischen Ereignisse will ich gar nicht eingehen. Gleiches Recht für alle, oder? Somit entpuppen sich „Menschenrechte“ lediglich als hinterlistige Kapitalinteressen, da sie immer nur dann „geschwungen“ werden, wenn es entweder um Ressourcen oder um die Vernichtung von Konkurrenten geht, die dem Kapital unliebsam sind. Fazit: Wir fordern einen Boykott der Olympischen Spiele! Eine Disqualifizierung des Kapitals mit all seinen davon abhängigen Staaten und Handlangern (USA, Israel, Deutschland uvm.).



Nico

Dossier: Finanz- und Wirtschaftssystem: Was ist eigentlich Geld?

Droge Geld
Wo kommt Geld her? Wer druckt es eigentlich? Hat es überhaupt noch einen realen Gegenwert? Wieso behandeln wir es in unserer Sprache als Subjekt, wenn wir sagen „Geld re­giert die Welt“?
Nun, diese Fragen sind wahrscheinlich nicht so leicht zu beantworten, wie es zunächst an­mutet, doch scheinen die kognitiven Neurowissenschaften sich vermehrt mit dem was Geld mit uns tut, ausei­nander zu setzen.
So forscht der Psychologe Richard Peterson, u. a. tätig an der Stanford University, seit ein paar Jahren an der Interaktion von Geld und dem menschlichen Gehirn. Die ersten Er­kenntnisse sind für die Verfechter des homo oeconomicus, also der Idee, dass der Mensch immer ökonomisch und rational bezüglich Geld handle, vernichtend: Nach Peterson hat Geld die gleiche Auswirkung auf unser Ge­hirn wie Kokain und Sex. Zumindest Kokain ist weitestgehend verboten, Geld jedoch die vermeintliche Essenz unserer Existenz. Die Erkenntnisse aus einem Experiment decken sich mit den Vermutungen der Psychologie seit vielen Jahren, doch wurden diese Theorien bis dato von Ökonomen ver­worfen, bis Peterson die ersten empi­rischen Ergebnisse vorlegen konnte. Diese deuten sogar daraufhin, dass der menschliche Verstand aussetzt wenn es um Geld geht.
„Selbst wenn wir uns fest vorneh­men, uns von der Vernunft leiten zu lassen, können wir unsere Gefühle nicht ausknipsen.“
Und diese scheinen, in Form von Angst und Glück, unseren Umgang mit Geld zu dominieren.
Ist das eine Überraschung? Nein, denn Geld ist Macht. Seine Quantität repräsentiert nicht nur unseren sozia­len Status, sondern misst vermeintlich auch den Grad unserer Freiheit. Natür­lich ist Geld nicht nur Kupfer, Papier oder Plastik; Geld ist mittlerweile ein Subjekt, mit Bewunderern und Nei­dern, mit Verächtern und Nutznießern. Deswegen können wir nicht rational mit ihm umgehen. Dafür eröffnet uns Geld zu viele Möglichkeiten in dieser Welt.
Richard Peterson führt seine Studien weiter und hofft in Zukunft weiterhin empirisch belegen zu können, dass eine neoliberale Politik, wie sie nur funktionieren kann, wenn der Mensch nun mal vernünftig mit Geld und seiner damit verbundenen Zukunft umgeht, entgegen des menschlichen Wesens ist.
Die politische Erstkonsequenz ist klar: Ein starker Sozialstaat entspricht dem Menschen und seinen kogniti­ven Prozessen wesentlich mehr. Die zweite Konsequenz wäre das Ab­schaffen des Geldes, da es offenbar einen drogenähnlichen Einfluss auf uns ausübt. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg!

Don

Quelle: Die Zeit

Dossier: Finanz- und Wirtschaftssystem: Der Teufelskreis

Das fehlende Geld
Nachdem die USA uns 1945 vom Nationalsozialismus befreit hatten und uns somit die vermeintliche Freiheit schenkten, machten sie uns auch noch ein anderes Geschenk, dessen langfristige Auswirkungen damals wie heute noch niemand so richtig begriff: das heutige Finanzsystem, dessen Ursprung im amerikanischen FED-System begründet liegt. 1949 erhielt jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein „Startgeld“ in Höhe von 40,00 DM, welches aber nicht – wie von den meisten Menschen angenommen – vom deutschen Staat selbst produziert und in Umlauf gebracht worden war, sondern von der Landeszentralbank!
Die Bundesrepublik nahm also einen Kredit von der Landeszentralbank auf, um dem deutschen Bürger dieses Startkapital zu schenken. Natürlich musste der deutsche Staat dies auch für jede andere Investition tun, die er tätigen wollte. Ob er nun ein Sozialsystem im Inland aufbauen oder Waren aus dem Ausland importieren wollte, war dabei irrelevant. Es musste immer ein Kredit bei der Landeszentralbank herhalten. Da Deutschland nach 1945 in Trümmern lag, bot es – in Kombination mit dem fleißig arbeitenden deutschen Bürgern – eine hervorragende Grundlage dafür, sich mit Krediten „kurzzeitig“ zu verschulden, um Deutschland wiederaufzubauen. Der deutsche Bürger lief also – ebenso wie der Staat – zur Bank, wenn er beispielsweise eine Baufirma gründen wollte und dafür einen Kredit benötigte. Es gab schließlich keine andere Möglichkeit, an Geld zu kommen. Wenn dann besagte Baufirma ihren ersten Bauauftrag erhielt, wurde sie mit dem Geld entlohnt, welches sich der Bauherr – ob nun staatlich oder privat – von Banken als Kredit geliehen hatte. Das bedeutet, dass sich nicht ein
einziger Geldschein in Umlauf befindet, dessen Ursprung man nicht in Form eines von Banken vergebenen Kredites findet. Was mich zu der interessanten Frage führt: „Wenn alle sich in Umlauf befindenden Geldscheine Kredite der Banken sind, woher kommt dann das Geld, um die Zinsen für diese Kredite zu bezahlen?“

Ein Problem, welches auch der Film "Fabian - gib mir die Welt plus 5 Prozent" erläutert.
Don

Donnerstag, 24. April 2008

Todesanzeige















Der Bundestag hat heute den EU-Reformvertrag von Lissabon mit 514 zu 58 Stimmen verabschiedet. In tiefer Trauer verabschieden wir uns von der Nationalen Souveränität und unseren Grundrechten.


Don