Freitag, 25. April 2008

Dossier: Der EU-Reformvertrag von Lissabon - Teil 2


Entstehungsgeschichte
In den letzten Monaten versuchen die Staats- und Regierungschefs den so genannten Reformvertrag von Lissabon als rechtsgültige Grundlage für die wirtschaftliche und politische Kooperation aller EU-Staateneinzuführen. Zwar ist es aufgrund der Anordnung der Staats- und Regierungschefs nicht möglich, die Inhalte des Vertragswerkes in einer verständlichen Form nachzulesen, geschweige denn zu verstehen, jedoch möchte ich zunächst auf die Vorgeschichte dieses Reformvertrages eingehen.
Nach dem 2. Weltkrieg gab es innerhalb der in Europa vorhandenen Staaten den Wunsch, die gegenseitige Kontrolle durch Vertragswerke zu ermöglichen. Dabei spielten auch besonders die wirtschaftlichen
Interessen eine große Rolle. Der erste Grundstein hierzu wurde am 01. Januar 1958 mit den Verträgen von Rom gelegt. Durch die Ratifizierung dieser Verträge entstand die EWG (Europäische Wirtschafts Gemeinschaft). Inhalt dieser Verträge
waren die Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Kooperation der Unterzeichnerstaaten. Ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarungen war die Montan-Union, bei der es um eine wirtschaftlich-strategische Zusammenarbeit in Bezug auf die Rohstoff-, Erz- und Kohlevorkommen ging, sowie EURATOM.
Am 07. Februar 1992 wurde dann der Vertrag von Maastricht geschlossen. Er gilt als Vorläufer der uns bekannten EU (Europäische Union). Im Vertrag von Maastricht wurden die Kompetenzen und die wirtschaftlichen Kooperationen der einzelnen Mitgliedsstaaten erweitert. Parallel hierzu wollten die Staats- und Regierungschefs die Kontrollen der Binnengrenzen reduzieren, um dem Warenhandel und somit den Unternehmen bessere Voraussetzungen zu schaffen. Daher wurde das „Schengener Abkommen“ unterzeichnet, in dem sich verschiedene Staaten zur Vereinfachung des Grenzverkehrs erklärten.
Am 17. Juni 1997 wurde dann der Vertrag von Amsterdam ratifiziert, er unter anderem das Abkommen von Schengen in das gültige EU-Recht überführte. Im Jahre 2000 wurden die Verhandlungen über die Gründung der Europäischen Union
aufgenommen, die ihren Abschluss mit der Ratifizierung des Vertrages von Nizza am 01. Februar 2003 fanden.

EU-Verfassung und EU-Reformvertrag
Eigentlich hatten die Staats- und Regierungschefs geplant, die Mitgliedsstaaten
der EU auf eine gemeinsame Verfassung zu verpflichten. Dieser Versuch scheiterte jedoch an mehreren Urteilen nationaler Gerichte und nicht zuletzt auch am Referendum in Frankreich und in den Niederlanden. Am 29. Mai 2005 fand das Referendum in Frankreich statt. Die Bürger haben diese Verfassung mit
folgendem Ergebnis abgelehnt:

Ja: 12.806.394 (45,32 %)
Nein: 15.450.279 (54,68 %)

Noch deutlicher fiel das in den Niederlanden durchgeführte Referendum aus, dass am 01. Juni 2005 stattfand:

Ja: 2.940.730 (38,5 %)
Nein: 4.705.685 (61,5 %)

Durch die Ablehnung der Referenden wurde es nun unmöglich, die Verfassung einer Europäischen Union zu verwirklichen. Außerdem wurde festgestellt, dass es sich bei der Europäischen Union um einen Staatenbund handelt und nicht um
einen Staat. Verfassungen sind nämlich nur im Falle eines Gesamtstaates
möglich. Die Antwort der Staats- und Regierungschefs ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Das Problem mit der „Verfassung“ wurde nun dadurch gelöst, dass man dem Kind einfach einen anderen Namen gab – nämlich „EU-Reformvertrag“. Natürlich war den Politikern klar, dass die Inhalte dieses
Reformvertrages genauso bindend für die Mitgliedstaaten sein werden, wie bei der EU-Verfassung. Gleichzeitig verabredeten die Staatschefs aufgrund der peinlichen Ablehnung der Referenden in Frankreich und den Niederlanden, dass es über die Legalisierung des EU-Reformvertrages von Lissabon keine weiteren Referenden geben sollte – nirgendwo ! Diese Vereinbarung hätte auch fast funktioniert, wenn da nicht das EU-Mitglied Irland gewesen wäre. Irland ist innerhalb der Europäischen Union das einzige Land, was im Falle einer Änderung der Verfassung einen Volksentscheid zwingend vorschreibt.
So wird es im Juni/Juli 2008 in Irland das einzige Referendum geben, was für die Einführung des EUReformvertrags von entscheidender Bedeutung ist. Sollte das Irische Volk den EU-Reformvertrag ablehnen, so ist dieser vorerst vom Tisch.

Inhalte und Ziele
Jedoch dürfte auch hier klar sein, dass die Staats- und Regierungschefs dann wiederum nach einer neuen Lösung suchen werden, um ihr Projekt einer neuen Weltordnung zu realisieren. Es geht nämlich de facto nur darum, eine neue Weltordnung zu schaffen, die es erlaubt, jede BürgerIn in Europa zu kontrollieren und gleichzeitig dem Kapital und den Unternehmen den größtmöglichen Handlungsspielraum zu eröffnen. Der geplante EU-Reformvertrag ist geprägt von Überschriften wie „Kapitalverkehrsfreiheit“, „Niederlassungsfreiheit“ und an fast jeder Stelle wird dies mit der Kooperationsnotwendigkeit begründet, die aufgrund der fortschreitenden Globalisierung der Weltwirtschaft unumgänglich sei. Begriffe wie „militärische Friedenseinsätze“, „Friedenssicherungsmissionen“ oder auch „Kriseninterventionen“ sind vorgeschobene Worte, die sinngemäß nichts anderes bedeuten als vorsätzlich geführte Angriffskriege – unter dem Deckmantel einer ständigen und wachsenden Bedrohung durch den Terrorismus. Wie wir aus den kommerziellen Medien in den letzten Monaten erfahren konnten, werden selbst Raubüberfälle auf Bürger (wie z.B. der Überfall auf einen Rentner in der Münchener U-Bahn am 20.12.2007) dazu benutzt, der Bevölkerung einzureden, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland unzureichend seien und daher zukünftig verstärkt ausgebaut und vernetzt werden müssten.
Auch in juristischer Hinsicht enthält der EU-Reformvertrag Regelungen wie beispielsweise den „Europäischen Haftbefehl“, der den Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes aushebelt, der bisher eine Auslieferung deutscher Straftäter an ausländische Behörden strikt untersagt. Nach der Einführung des EU-Reformvertrages werden die in den nationalen Verfassungen festgelegten Bestimmungen weitgehend außer Kraft gesetzt.
Besonders pervers sind sämtliche Formulierungen innerhalb des EU-Reformvertrages die den Wortteil „Freiheit“ enthalten. Durch diese ermöglichte Freiheit von Wenigen wird die Freiheit von Vielen derart eingeschränkt, dass kein logisch denkender Mensch hierfür freiwillig seine Zustimmung geben würde.
Deshalb findet auch nirgendwo in Europa ein weiteres Referendum zum EU-Reformvertrag statt – außer in Irland.

Letzte Festung Irland
Die kommerziellen Medien in Irland versuchen seit Monaten das irische Volk davon zu überzeugen, dass die Einführung des EU-Reformvertrages das Beste sei, was der irischen Bevölkerung passieren könne. Diese Kampagne verläuft momentan leider recht erfolgreich. Unbestätigten Meinungsumfragen zufolge liegt der Anteil der Vertragsbefürworter derzeit bei 60% gegenüber 40% der Iren, die den EU-Reformvertrag ablehnen. Bezeichnend ist ebenfalls, dass bei dem Referendum in Irland keine unabhängigen Wahlbeobachter vorgesehen sind. Daher ist davon auszugehen, dass durch diese nicht vorhandene Kontrollmöglichkeit der Ausgang des Referendums so geschehen wird, wie die Diktatur in Brüssel es wünscht.

Genaue Inhalte
Wer nun glaubt, dass die Installation einer diktatorischen Verfassung innerhalb des ach so demokratischen Europas unmöglich sei, den werden die Inhalte des EU-Reformvertrages sprichwörtlich „vom Hocker reissen“. Im vierten Teil dieser Artikelserie werde ich dazu detailliert Stellung nehmen (im ersten Teil sind sie bereits grob Umrissen).

Quelle: OPost


Don

Keine Kommentare: