Freitag, 25. April 2008

Kriegsverbrecher Bush




Die Lügen des G.W.Bush:
Ein heuchlerischer Zweck
heiligt verbrecherische Mittel

„Wir werden eine freiere, sicherere und friedlichere Welt für die hinter­lassen, die uns folgen.“
Das hier präsentierte Selbstver­ständnis George Bushs und seiner Administration steht, wie wir mittler­weile wissen, in krassem Gegensatz zur Realität. Gibt sich George Bush doch in der Tradition friedliebender Politiker und werden die Anschuldi­gungen gegen ihn und seine Admi­nistration als Kriegsverbrecher immer konkreter.
Kriegsverbrechen werden seit dem Zweiten Weltkrieg als Verstoß gegen die Genfer Konventionen bzw. die Haager Landkriegsordnung definiert. Als Verstöße werden hierbei unter anderem die gezielte Tötung und Folter von Zivilisten und Gefange­nen gewertet. Nun befinden sich die USA seit dem 11. September 2001 im selbst erklärten „War on Terror“, was zu den Invasionen in Irak und Afgha­nistan geführt hat.
Doch gerade der mit inszenierten Beweisen gerechtfertigte Angriff auf den Irak hatte seitdem zahlreiche Kriegsverbrechen zur Folge, wie die Misshandlung der Gefangenen im irakischen Gefängnis Abu Ghuraib unter anderem zeigt. Zahlreiche Be­richte aus dem Irak zeigen, dass sich die US-Armee mit Verstößen gegen die Genfer Konventionen strafbar ge­macht hat. Doch untersteht das Mili­tär nicht dem Präsidenten? Sind die verurteilten Soldaten nicht lediglich Bauernopfer, um die Verantwortung von den Schultern der Bush-Adminis­tration zu nehmen, indem diese Taten zu Einzelfällen erklärt werden?
Sieht man sich darüber hinaus die Situation in Guantanamo an, so muss man erkennen, dass George Bush als oberster Befehlshaber für die dort begangenen Kriegsverbrechen durchaus die Verantwortung trägt. Schließlich agiert das Militär im Na­men des Präsidenten und mit dessen Schutz. Schließlich sind die Infor­mationen, die von den Gefangenen durch Folter erzwungen wurden, ein zentrales Moment in der Bush‘schen Propaganda, die lediglich dazu dient, die menschrechtsverachtende und kriminelle Politik zu rechtfertigen. Außerdem rühmt sich die Regierung mit dem erfolgreichen Vorgehen der CIA in Guantanamo. Nun gibt es zahl­reiche Hinweise, die Bush als Kriegs­verbrecher entlarven, doch hat die Administration dafür gesorgt, dass in diesem Fall Immunität für die poten­tiell Verantwortlichen gilt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Zieht man zu den bekannten Tatsachen (z.B. Guantanamo) noch das Verbot des Angriffkrieges hinzu, muss man zu dem Schluss kommen, dass sich der US-Präsident vermutlich zahlreicher Verstöße gegen die Genfer Konventi­onen strafbar gemacht hat und somit den Tatbestand eines Kriegsverbre­chers möglicherweise erfüllt. So ist der Irakkrieg auch weiterhin völker­rechtlich sehr bedenklich, ebenso wie die Doktrin des Präventivschlages, die Angriffskriege als reine Selbst­verteidigung proklamiert und somit pervertiert. Wie man im Umgang mit dem Iran sehen kann, hat sich im Zuge dieser Doktrin eine regelrechte Ritua­lisierung des Angriffskrieges zum Heil der Menschheit herausgebildet.
So wurde der ehemalige US-Vertei­digungsminister Donald Rumsfeld sogar als Kriegsverbrecher angezeigt, leider waren diese Anzeigen jedoch nur symbolischer Natur. Doch ist die Bush-Administration überhaupt straf­rechtlich verfolgbar?
Dass Anklagen vor ausländischen Gerichten nicht relevant für die ver­brecherische US-Regierung sind, ist nachvollziehbar, unterstehen sie doch lediglich dem US-amerikanischen Recht und scheren sich zusätzlich sel­ten um das Völkerrecht. Jedoch sieht das US-amerikanische Recht eben vor, dass Kriegsverbrechen in strafrechtli­chen Verfahren geahndet werden. So können nämlich neben den militärge­richtlichen Verfahren auch strafrecht­liche angesetzt werden. Dies wurde 1996 im War Crimes Act (dt.: Kriegs­verbrechergesetz), der eine breite Mehrheit im Repräsentantenhaus und Senat fand, kodifiziert. Zu die­sem Zeitpunkt ahnte allerdings weder die republikanische Mehrheit, noch irgendwer sonst, dass knapp zehn Jahre später dieser Act auf die Taten der Regierung anzuwenden sei. Na­türlich befand sich dieser Act auch im Bewusstsein der Bush-Administration, so dass diese einen Weg finden muss­te sich der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. Bereits im Januar 2002 war der damalige US-Justizminister Alberto Gonzales besorgt bzw. wurde dafür bezahlt sich Sorgen darum zu machen, dass der Präsident dank die­ses Acts rechtskräftig verurteilt wer­den könnte:
„Es ist schwierig die Beweggründe von Staatsanwälten und unabhän­gigen, juristischen Beratern einzu­schätzen, die sich in der Zukunft dazu entscheiden könnten ungerecht­fertigte Anklagepunkte vor Gericht anzuführen.“

Beschneidung der Bürgerrechte
Zusammenfassend kann man sagen, dass der War Crimes Act den potenziellen und schon begangenen Verbrechen seit 9/11 der Regierung um George Bush im Weg stand und deswegen umgangen werden musste. Bereits 2005 wurde im Zuge des Detainee Treatment Act (dt.: Strafgefangenen Behandlungsverordnung) denen, die im Namen der USA Folter betrieben haben, Amnestie bewilligt. Eigentlich war der Act (Gesetz) verabschiedet worden um die Haftbedingungen in Guantanamo zu verbessern:„Im Allgemeinen – Niemand darf Opfer irgendeiner Form von Behandlung oder Verhörmethode werden, die nicht durch das United States Field Manual on Intelligence Interrogation (dt.: Feldhandbuch für Verhörmethode) autorisiert und aufgeführt ist.“ (Sec. 1002 DTA) Doch kritisieren Menschrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International, dass das Feldhandbuch für Verhörmethoden unzureichend sei und somit die Tür für institutionalisierte Folter öffne. Doch um sich vor einer möglichen Anklage im Sinne des War Crimes Act zu schützen, musste die Bush-Administration Menschrechtsverachtende Taten im Krieg gegen den Terror legalisieren. Dieser Schritt wurde dann kurz vor den letzten Kongresswahlen im November 2006 feierlich getan, als der Military Commission Act verabschiedet wurde. Dieser kodiert, dass die Gefangenen des War on Terror keine Gefangenen im Sinne des internationalen Verständnis sind, sondern so genannte unlawful enemy combatants (dt.: ungesetzliche feindliche Kombattanten). Definiert sind diese unter anderem wie folgt: Eine Person, die sich an feindlichen Aktivitäten gegen die USA oder ihre Verbündeten beteiligt hat oder diese absichtlich und materiell unterstützt hat. Diese Definition führt dazu, dass der Präsident selbst entscheidet, wer ein ungesetzlicher, feindlicher Kombattant ist, was eine klare Willkürherrschaft auszeichnet. So wird z.B. auch die Entscheidung des Supreme Courts Hamdan vs. Rumsfeld umgangen, an deren Ende eine klare Absage für die Militärgerichte stand. Diesem Urteil liegt ein Haftprüfungsantrag Salim Ahmed Hamdans zu Grunde, der in Guantanamo inhaftiert war. Das Gericht gab dem Antrag statt und stellte fest, dass die Bush-Administration sich im Wesentlichen über die bestehenden Abkommen bezüglich Kriegsgefangenen hinweggesetzt hat. Ein interessantes Beispiel für die Anwendung dieses Acts ist die Entscheidung der US-Regierung die iranische Revolutionsgarde (also die iranische Armee) als Terroristen zu erklären. Somit sind die iranischen Soldaten ungesetzliche feindliche Kombattanten und können von US-Truppen jederzeit festgenommen und gemäß des Military Commission Act auch misshandelt werden. Hinzu kommt, dass auch US-Bürger jederzeit als ungesetzliche feindliche Kombattanten erklärt und verhaftet werden können. Dafür sorgt die Abschaffung des Prinzips von Habeas Corpus. Wie auch in der deutschen Verfassung verankert, garantiert dieses Prinzip das Recht auf Unschuldsvermutung insofern, als dass ein Verhafteter am nächsten Tag wieder freigelassen werden muss, wenn kein richterlicher Bescheid vorliegt. Mit dem einher geht natürlich das Recht einem Richter vorgeführt zu werden. Dieses Recht ist in den USA Vergangenheit und somit nur die Spitze der Bürgerrechtsbeschneidungen seit 9/11.

Quelle: Ostate


Don

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